Disziplinarrecht
Aus WISSEN-digital.de
Regelapparat, der bei der Verletzung der Amtspflicht durch Beamte Anwendung findet.
Das Disziplinarrecht wird in materielles und formelles Disziplinarrecht unterteilt. Die materiellen Regelungen legen fest, wann ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen vorliegt. Das materielle Disziplinarrecht ist in den §§ 45 Beamtenrechtsrahmengesetz und 77 Bundesbeamtengesetz festgelegt. Das formelle Disziplinarrecht enthält die Regelungen, die beim Vorliegen eines Dienstvergehens greifen und legt das Verfahren fest. Es ist in Disziplinarordnungen geregelt (Bundes- und Landesdisziplinarordnung).
Kalenderblatt - 26. April
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1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |