Diskont

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    bestimmter Zins- oder Banksatz, der beim Ankauf (Diskontierung) einer finanziellen Forderung (z.B. Wechsel) vor dem Fälligkeitstermin als Ausgleich des Zinsverlustes zu gewähren ist. Das Diskontgeschäft der Banken ist eine wichtige Form der Kreditfinanzierung und setzt sich zusammen aus dem Erwerb von Handels- und mit besonderer Bonität ausgestatteter Finanzwechsel. Den Kreditinstituten obliegt es, die gekauften Forderungen (Diskonten) zu behalten (Portefeuille-Erweiterung) oder sie an die Zentralbank zu einem vorher festgelegten Diskontsatz weiterzuverkaufen (rediskontieren). Der Diskontsatz wird von der Notenbank festgesetzt. Sie kann dadurch das Zinsniveau und die umlaufende Geldmenge steuern. Dieses Instrument wurde 1999 mit der Einrichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) abgeschafft. Stattdessen steuert das Diskontgeschäft den Zins und die Geldmenge jetzt über den Zinssatz, den sie den Banken auf ihre Einlagen bei der EZB gewährt.