Digitale Signatur

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    auch: digitales Zertifikat;

    fälschungssichere Signatur, die als Unterschrift auf elektronischen Dokumenten Verwendung findet (etwa bei Geldgeschäften im Internet) und die vor Gericht Bestand hat. Seit dem 1. August 1997 ist in der BRD das Gesetz zur digitalen Signatur in Kraft (Signaturgesetz [SigG] innerhalb des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes [IuKDG, auch Multimedia-Gesetz genannt]). Danach müssen verschlüsselte digitale Signaturen von Zertifizierungsstellen, die das BSI beauftragt, beglaubigt sein. Diese Stellen bestätigen mit ihrer digitalen Unterschrift, dass ein öffentlicher Schlüssel auch wirklich zu einer Person gehört. Eine Regierungsbehörde beglaubigt wiederum die digitale Signatur der Zertifizierungsstelle. Die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Gebäuden und Technik für die Zertifizierungsstellen sind sehr hoch. Inzwischen sind Verfahren entwickelt worden, die es ermöglichen, Schlüssel auf einer Chipkarte zu erzeugen, so dass der geheime, private Schlüssel (Private Key) die Karte nie verlässt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.