Digitale Signatur
Aus WISSEN-digital.de
auch: digitales Zertifikat;
fälschungssichere Signatur, die als Unterschrift auf elektronischen Dokumenten Verwendung findet (etwa bei Geldgeschäften im Internet) und die vor Gericht Bestand hat. Seit dem 1. August 1997 ist in der BRD das Gesetz zur digitalen Signatur in Kraft (Signaturgesetz [SigG] innerhalb des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes [IuKDG, auch Multimedia-Gesetz genannt]). Danach müssen verschlüsselte digitale Signaturen von Zertifizierungsstellen, die das BSI beauftragt, beglaubigt sein. Diese Stellen bestätigen mit ihrer digitalen Unterschrift, dass ein öffentlicher Schlüssel auch wirklich zu einer Person gehört. Eine Regierungsbehörde beglaubigt wiederum die digitale Signatur der Zertifizierungsstelle. Die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Gebäuden und Technik für die Zertifizierungsstellen sind sehr hoch. Inzwischen sind Verfahren entwickelt worden, die es ermöglichen, Schlüssel auf einer Chipkarte zu erzeugen, so dass der geheime, private Schlüssel (Private Key) die Karte nie verlässt.
Kalenderblatt - 28. April
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