Digitale Signatur

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    auch: digitales Zertifikat;

    fälschungssichere Signatur, die als Unterschrift auf elektronischen Dokumenten Verwendung findet (etwa bei Geldgeschäften im Internet) und die vor Gericht Bestand hat. Seit dem 1. August 1997 ist in der BRD das Gesetz zur digitalen Signatur in Kraft (Signaturgesetz [SigG] innerhalb des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes [IuKDG, auch Multimedia-Gesetz genannt]). Danach müssen verschlüsselte digitale Signaturen von Zertifizierungsstellen, die das BSI beauftragt, beglaubigt sein. Diese Stellen bestätigen mit ihrer digitalen Unterschrift, dass ein öffentlicher Schlüssel auch wirklich zu einer Person gehört. Eine Regierungsbehörde beglaubigt wiederum die digitale Signatur der Zertifizierungsstelle. Die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Gebäuden und Technik für die Zertifizierungsstellen sind sehr hoch. Inzwischen sind Verfahren entwickelt worden, die es ermöglichen, Schlüssel auf einer Chipkarte zu erzeugen, so dass der geheime, private Schlüssel (Private Key) die Karte nie verlässt.

    Kalenderblatt - 14. Januar

    1900 Uraufführung der Oper "Tosca" von Giacomo Puccini.
    1956 Die letzten deutschen Kriegsgefangenen kehren aus der Sowjetunion heim.
    1957 Die USA legen einen Abrüstungsplan vor, der eine Anhäufung von Atomwaffen und erstmalig eine internationale Kontrolle für Fernraketen und Erdsatelliten anstrebt.