Deutschlandvertrag
Aus WISSEN-digital.de
auch: Generalvertrag, Bonner Vertrag;
am 26. Mai 1952 in Bonn zwischen Deutschland und den westlichen Schutzmächten USA, Großbritannien und Frankreich geschlossenes Abkommen zur Regelung der gegenseitigen Beziehungen, das am 5. Mai 1955 in Kraft trat. Der Vertrag hob das Besatzungsstatut auf und die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland wurde mit Einschränkungen wiedererlangt. Der Vertrag sollte zusammen mit dem Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft in Kraft treten, der von der Französischen Nationalversammlung nicht ratifiziert wurde. In neuen Verhandlung wurden die Pariser Verträge ausgearbeitet. Der Deutschlandvertrag öffnete der Bundesrepublik den Weg in die Westeuropäische Union und NATO.
KALENDERBLATT - 24. März
1919 | Karl I. von Österreich verzichtet auf die Regierungsausübung und verlässt das Land, damit ist die österreichische Monarchie beendet. |
1944 | Als Vergeltung für ein Sprengstoffattentat auf eine deutsche Polizeikompanie in Rom lässt Adolf Hitler bei den Ardeatinischen Höhlen 335 italienische Geiseln ermorden. |
1948 | In Havanna wird das Statut der Internationalen Handelsorganisation (International Trade Organisation - ITO), die Charta von Havanna, unterzeichnet. |
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