Deutsche Kolonien
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zunächst durch private Initiative (z.B. Lüderitz) erworben; Träger der Kolonialbewegung: Handelsgesellschaften und (politisch-propagandistisch) "Deutsche Kolonialgesellschaft" und "Deutscher Kolonialverein", erst später Initiative des Reichs durch Übernahme der Schutzherrschaft, Pachtverträge, Kauf oder Kompensationsforderung; Ausbau zu Tauschmärkten, Handels- und Machtstützpunkten, Erschließung als Rohstoffquellen und Siedlungsräume. Bis zum Ersten Weltkrieg finanziell Zuschussunternehmen. Heftige innenpolitische Kämpfe zwischen "Kolonialschwärmern" und Kolonialgegnern; Kolonialskandale (Peters); Eingeborenenaufstände (Hereros).
1884 Deutsch-Südwestafrika (Lüderitz), Kamerun und Togo (Nachtigal), Kaiser-Wilhelm-Land, Neuguinea. 1885 Deutsch-Ostafrika (Peters), Marschallinseln, 1898 Kiautschou (auf 99 Jahre gepachtet). 1899 Karolinen, Marianen, Palauinseln, (westliche) Samoainseln; 1911 Neukamerun. Im Ersten Weltkrieg Verlust aller Kolonien; der Versailler Vertrag sprach Deutschland die Fähigkeit ab, Kolonien zu verwalten; die deutschen Schutzgebiete wurden als Mandate England, den britischen Dominions, Frankreich, Japan und Belgien zugeteilt. Die in Locarno gemachten Zusicherungen auf teilweise Rückgabe blieben unerfüllt.
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