Denunziation

    Aus WISSEN-digital.de

    Nach § 164 Strafgesetzbuch (falsche Verdächtigung) ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen, wer einen anderen bei einer Behörde einer Straftat oder einer Dienstverletzung verdächtigt oder sonstige nachteilig wirkende Behauptungen wider besseren Wissens über diesen aufstellt, um ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen.

    Nach § 241a Strafgesetzbuch (politische Verdächtigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einen anderen durch Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei wider rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder die berufliche oder wirtschaftliche Stellung des Betroffenen beeinträchtigt.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.