Denkmalschutz

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Denkmalpflege;

    durch Gesetze geregelter Schutz von Kulturdenkmälern als auch von Gruppen von Denkmälern (Ensembles) und ihrer Umgebung.

    Denkmalgesetze regeln z.B. den Erhalt und schützen vor Veränderung; Denkmalbehörden entscheiden beispielsweise über Finanzierung und Vorkaufsrechte.

    Die Denkmalschutzgebung wird durch die Kulturhoheit der Länder der Bundesrepublik Deutschland bestimmt; mittelbar wirken auch Bundesgesetze, vor allem Raumordnung, Baurecht, Bauleitplanung, Städtebauförderungsgesetz, Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz. Es gibt kirchliche Sonderrechte. 1965 wurde die ICOMOS (Abk. für: International Council on Monuments and Sites; "Internationale Interessenorganisation der Denkmalpflege") gegründet. Internationale Abkommen zum Denkmalschutz sind in der Haager Konvention von 1954 und im UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, dem so genannten Weltkulturerbe, enthalten. Außerdem gibt es verschiedene europäische Übereinkommen.

    Die Denkmalpflege wird heute besonders auch als Sicherung des historisch funktionalen Zusammenhangs verstanden, ohne den die Authentizität historischer Bauten, Ensembles und Stadtviertel nicht gewahrt werden kann.