Demonstration

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "demonstratio", "Hinweis, Darlegung")

    1. Kundgebung, Massenprotest; das Recht auf Demonstration ist Bestandteil der Grundrechte durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG), wobei die demokratische Grundordnung nicht angetastet werden darf. Das Versammlungsgesetz beschränkt das Demonstrationsrecht insofern, als dass jede Demonstration 48 Stunden vor der Durchführung angemeldet werden muss und nicht innerhalb der Bannmeile bestimmter parlamentarischer Institutionen stattfinden darf.
    2. Erklärung oder Beweisführung, die sich auf eine Vorführung oder einen Versuch stützt.

    Kalenderblatt - 24. April

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    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.