Deich

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    ein Erddamm mit flacher Böschung zum Schutz der Niederung an Flüssen gegen Überflutung bei Hochwasser und an Meeresküsten (Seedeich) gegen Sturmfluten. Außerdem dienen Deiche in Küstengebieten auch der Landgewinnung (Koog). Dazu wurde die Deichkonstruktion im Laufe der Jahrhunderte zunehmend verbessert und weiterentwickelt.

    Bei Flussdeichen unterscheidet man Haupt- und Nebendeich. Der Hauptdeich (Bann-, Winterdeich) befindet sich in einer genau ermittelten Entfernung von der Uferlinie. Die Dammkrone soll etwa 0,5 bis 1,2 Meter über dem höchsten Wasserstand liegen, ist bis 5,0 Meter breit und kann befahrbar sein. Beim Nebendeich (Sommerdeich) wird die innere Böschung flacher als die äußere angelegt.

    Seedeiche unterscheiden sich in ihrer Form von Flussdeichen, da sie bei Sturmfluten dem direkten Anprall des Wassers standhalten müssen. Charakteristisch ist der äußerst flache Anstieg der wasserzugewandten Seite eines Seedeiches. Durch diese Form wird den Wellen der größte Teil ihrer Angriffskraft genommen.

    Die Verantwortung für einen Deich liegt bei dem Zusammenschluss der betroffenen Grundstückseigentümer, so dass der Deich oft noch genossenschaftlich verwaltet wird. An der Spitze steht traditionell der Deichgraf oder Deichhauptmann. Ihm beigegeben sind die Deichgeschworenen.