Deck

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    annähernd waagerechte Fläche, die den Rumpf von Wasserfahrzeugen nach oben hin abschließt bzw., soweit erforderlich, unterteilt.

    Das oberste durchlaufende Deck bezeichnet man als Haupt- oder Oberdeck, dasjenige, bis zu dem die Schotte geführt werden, als Schottendeck, und das Deck mit festen wasserdichten Verschlüssen, auf das der Freibord bezogen wird, als Freiborddeck. Insbesondere auf Fahrgastschiffen bezeichnet man die Zwischendecks vom Hauptdecks (auch I. Deck oder A-Deck genannt) aus nach unten mit Zahlen (II., III. IV. Deck usw.) oder Buchstaben (B-, C-, D-Deck). Ebenso wie der Schiffsrumpf werden auch die Aufbauten durch Decks (Aufbaudecks) abgeschlossen und unterteilt (Blackdeck, Brückendeck, Peildeck, Bootsdeck, Promenadendeck, Poopdeck u.a.).

    Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man als Deck auch den Raum zwischen zwei Decks. Das Hauptdeck und die Aufbaudecks von Seeschiffen haben oft eine Querschiffswölbung (Decksbucht), die das Wasser von Sturzseen schnell ablaufen lässt. Das Hauptdeck besonders kleinerer Fahrzeuge (Schlepper, Fischereifahrzeuge) steigt außerdem nach dem Heck und vor allem nach dem Bug zu etwas an (Deckssprung), wodurch die Seetüchtigkeit des Schiffs erhöht wird.