Codex Iuris Canonici
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch) Abk.: CIC;
Zusammenfassung des katholischen Kirchenrechts, von Papst Pius IX. 1904 in Auftrag gegeben. Der Codex besitzt seit 1918 kirchliche Gesetzeskraft und löste das Corpus Iuris Canonici ab.
Der Codex Iuris Canonici war ursprünglich in fünf Bücher unterteilt: Allgemeine Vorschriften, Sachen-, Personen-, Prozess- und Strafrecht. Am 25. Januar 1983 wurde er von Papst Johannes Paul II. in einer Neubearbeitung veröffentlicht und trat am 27. November 1983 in Kraft.
Heute ist er in sieben Bücher unterteilt: Allgemeine Normen, Kirchenverfassung, Verkündigungsdienst, Heiligungsdienst, Kirchenvermögen, Strafbestimmungen und Prozessrecht. Er lässt das durch Verträge (Konkordate) geschaffene Recht und das Partikularrecht unberührt. Nach Canon 22 gilt weltliches Recht nur, soweit es diesem göttlichen Recht nicht widerspricht und der CIC darauf verweist. Nach Artikel 114 Grundgesetz i.V.m. Artikel 137 Weimarer Verfassung dagegen, gilt der Vorrang des weltlichen Rechts gegenüber dem kirchlichen, soweit das staatliche Recht nicht auf die Regelung innerkirchlicher Angelegenheiten verzichtet.
Kalenderblatt - 12. Februar
| 1912 | Chinas Kaisertum wird Republik. |
| 1931 | Der Vatikan nimmt einen Radiosender in Betrieb. |
| 1976 | Der Bundestag billigt eine Neufassung des Paragraphen 218 (so genannter Abtreibungsparagraph). |
Magazin
- Irland mit einem Mietwagen erkunden: Das sollte man wissen
- Neue Lernwege in der Erwachsenenbildung. Digitale Qualifizierung für soziale Berufe
- Moderne Strategien für die Linderung von Schmerzen – Was wirklich hilft
- OpenClaw erklärt: Warum autonome KI-Agenten gerade so viel Aufmerksamkeit bekommen
- Teilzeit, Wiedereinstieg, Neuorientierung: Modelle für den Beruf nach der Elternzeit
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)