Chemikaliengesetz
Aus WISSEN-digital.de
Abk. : ChemG;
das Chemikaliengesetz dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, § 1 Chemikaliengesetz. In § 2 sind Stoffe aufgeführt, die vom Anwendungsbereich des Gesetzes nicht betroffen sind. § 3 erläutert, was einen Stoff als gefährlich kennzeichnet. Des Weiteren regelt es z.B. die Anmeldung neu in den Verkehr gebrachter Stoffe, bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, die Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
Magazin
- SEO-Trends 2024: Die Evolution digitaler Strategien und ihre Auswirkungen
- Balkonkraftwerke - welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Chargenrückverfolgung erfolgreich in das Unternehmen integrieren
- Einkommensteuererklärung - lohnt sich die freiwillige Abgabe?
- E-Scooter: Wissenswertes über einen aktuellen Mobilitätstrend