Bürgerrecht

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    Das Bürgerrecht ist die Gesamtheit der Rechte, die allen Deutschen Staatsbürgern, i.S.d. Artikel 116 Grundgesetz, zustehen; die Grundrechte. Zu den Grundrechten zählen der Schutz der Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz), die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Absatz 1), das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2), das Gleichheitsgebot (Artikel 3, 6 Absatz 5, 33 Absatz 1-3, 38 Absatz 1 Satz 1), die Religionsfreiheit (Artikel 4), die Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 und 2), die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), das Recht auf Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6), Schulische Grundrechte und Privatschulfreiheit (Artikel 7), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Recht der Freizügigkeit (Artikel 11), die Berufsfreiheit (Artikel 12), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13), die Eigentumsgarantie (Artikel 14, 15), Schutz vor Auslieferung und Ausbürgerung, Petitionsrecht, Rechtsschutzgarantie, Widerstandsrecht, die Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, das Wahlrecht, das Recht auf den gesetzlichen Richter, den Anspruch auf rechtliches Gehör. Es gelten die Rechtsgrundsätze nulla poena sine lege, ne bis in idem.