Bürgerliches Gesetzbuch

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BGB;

    bis heute oft modifiziertes, aber geltendes Gesetz mit der Ausfertigung vom 18. August 1896; es trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist das wichtigste Gesetzeswerk des allgemeinen Privatrechts.

    Es ist unterteilt in fünf Bücher: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.

    Der Allgemeine Teil (§§ 1 bis 240) enthält Vorschriften über natürliche und juristische Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte, Fristen, Termine, Anspruchsverjährung, Rechtsausübung und Sicherheitsleistung.

    Das Schuldrecht (§§ 241 bis 853) enthält das Recht der Schuldverhältnisse, z.B. aus Vertrag. Seit dem 1. 1. 2002 gilt die neue Fassung des Schuldrechts.

    Das Sachenrecht (§§ 854 bis 1296) beschäftigt sich mit dem Besitz und den Rechten an Sachen (bewegliche Sachen und Grundstücke).

    Im Familienrecht (§§ 1297 bis 1921) sind die mit der Eheschließung und Eheführung zusammenhängenden Fragen geregelt (z.B. Verlöbnis, Scheidung).

    Das Erbrecht (§§ 1922 bis 2385) beschäftigt sich mit dem Verbleib des Vermögens einer Person nach dem Tode (z.B. Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht).

    Neben dem BGB gibt es inzwischen verschiedene Sondergesetze, wie z.B. das Ehegesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Das BGB übte bedeutenden Einfluss auf die Gesetze anderer Länder aus, so z.B. in der Schweiz und in Japan.