Börsengesetz
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Abk.: BörsG;
Gesetz aus dem Jahr 1896, das die grundlegenden Bestimmungen über Zulassung von Wertpapieren, die Organisation der Börse, das Maklerwesen und Kursfeststellungen beinhaltet. Wurde mehrmals überarbeitet und geändert, z.B. 1989, um die Einführung des Terminhandels (deutsche Terminbörse) zu gewährleisten.
Neben diesem allgemeinen Gesetz gibt es an den verschiedenen Börsen noch so genannte Insider-Regeln wie Satzungen oder freiwillige Vereinbarungen.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |