Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BDA;
Organisation der Arbeitgeberverbände aus Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und Banken. Aufgabe der Koordination zwischen den einzelnen Arbeitgeberverbänden sowie Vertretung der Interessen gegenüber Öffentlichkeit, Parlament und Regierung. Über die BDA gibt es einen Anschluss der Arbeitgeberverbände an die Internationale Arbeitgeberorganisation IOR in Genf und an die Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas UNICE in Brüssel.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |