Bundestagspräsident
Aus WISSEN-digital.de
Der Bundestagspräsident, den in der Regel die stärkste Fraktion des Bundestages stellt, wird mit verdeckten Stimmzetteln für die Dauer der ganzen Wahlperiode gewählt. Aufgaben und Befugnisse des nach dem Bundespräsidenten höchsten Amtes sind außerordentlich mannigfaltig. Der Bundestagspräsident ist v.a. der Repräsentant des Parlamentes und vertritt es nach außen, insbesondere anderen Bundesorganen gegenüber. Er hat die Würde und die Rechte des Parlaments zu wahren und dessen Geschäfte zu regeln. Außerdem soll er die Beratungen des Bundestag gerecht und überparteilich leiten. Der Präsident ist ferner Dienstherr für das gesamte Parlamentspersonal und der Chef der Bundesverwaltung.
Kalenderblatt - 18. April
1521 | Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab. |
1951 | Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige. |
1968 | Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt. |