Bundesseuchengesetz

    Aus WISSEN-digital.de

    Das Bundesseuchengesetz dient der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Es enthält Vorschriften für das Lebensmittelgewerbe, Verkehr und Arbeit mit Krankheitserregern; der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, ihrer Ermittlung bei Verdacht, ihrer Behandlung, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen gegenüber der Allgemeinheit. Besondere Regelungen gelten für Einrichtungen des öffentlichen Rechts wie Schulen, Krankenhäuser usw.

    Bei übertragbaren Krankheiten besteht eine Meldepflicht. Zur Krankheitsverhütung werden Schutzimpfungen durchgeführt.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.