Bundesrecht
Aus WISSEN-digital.de
Das Bundesrecht umfasst die Gesamtheit der von den Rechtsetzungsorganen des Bundes erlassenen Rechtsnormen und der nach Bundesrecht fortgeltenden ehemaligen Reichsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland.
Jegliches - kompetenzgerecht erlassene - Bundesrecht geht jeglichem Landesrecht vor ("Bundesrecht bricht Landesrecht", Artikel 31 GG). Eine Ausnahme gilt nur für Landesverfassungen, soweit sie mit dem Grundgesetz übereinstimmen und Grundrechte gewährleisten.
Kalenderblatt - 16. Juni
1815 | Napoleon besiegt nach seiner Flucht von der Insel Elba in der Schlacht von Ligny Preußen. |
1898 | Die Amerikaner besetzen im amerikanisch-spanischen Krieg die Insel Kuba. |
1932 | Ende der deutschen Reparationszahlungen. |
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