Bundesrecht
Aus WISSEN-digital.de
Das Bundesrecht umfasst die Gesamtheit der von den Rechtsetzungsorganen des Bundes erlassenen Rechtsnormen und der nach Bundesrecht fortgeltenden ehemaligen Reichsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland.
Jegliches - kompetenzgerecht erlassene - Bundesrecht geht jeglichem Landesrecht vor ("Bundesrecht bricht Landesrecht", Artikel 31 GG). Eine Ausnahme gilt nur für Landesverfassungen, soweit sie mit dem Grundgesetz übereinstimmen und Grundrechte gewährleisten.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |