Bundesministerium des Inneren

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BMI;

    oberste Bundesbehörde, an deren Spitze der Bundesminister des Inneren steht. Sitz des BMI ist Berlin.

    In den Aufgabenbereich des BMI fallen die Ressorts des öffentlichen Dienstes, der inneren Sicherheit, des Verfassungs- wie des Datenschutzes, der Ausländerpolitik, der politischen Bildung, des Sports und der Katastrophenfälle. An das BMI angegliedert sind folgende Behörden: das Statistische Bundesamt, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesgrenzschutz, die Bundeszentrale für politische Bildung und das Technische Hilfswerk (THW).

    Aufgeteilt ist das BMI in folgende Abteilungen:

    Z - Zentralabteilung

    A - Ausländer- und Asylangelegenheiten

    D - Öffentlicher Dienst

    IS - Innere Sicherheit

    LG - Leitungsbereich, Grundsatzfragen der Innenpolitik

    O - Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Protokoll, Zivile Verteidigung und Statistik

    P - Polizeiangelegenheiten

    SH - Sport, Spätaussiedler und Hilfen für deutsche Minderheiten

    V - Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Staatsrecht und Europaangelegenheiten.

    Zum Bundesministerium des Inneren gehört außerdem der Bundesbeauftragte für Datenschutz.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.