Bundesministerium der Finanzen

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BMF;

    oberste Bundesbehörde, die für die Haushalts-, Steuer-, Währungs-, Geld- und Kreditpolitik zuständig ist. Sitz des BMF ist Berlin.

    Das BMF untersteht dem Bundesminister für Finanzen und steht an der Spitze der Bundesfinanzverwaltung, welche das Bundesvermögen verwaltet und die Steuern reguliert. Dem BMF sind verschiedene Oberbehörden (Bundesschuldenverwaltung, Zollkriminalamt, Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, für Versicherungswesen und für Wertpapierhandel u.a.), Mittelbehörden (Oberfinanzdirektionen) und Unterbehörden (Hauptzollämter, Zollfahndungsämter, Bundesvermögensämter, Bundesforstämter) unterstellt. Das Bundesministerium für Finanzen ist zuständig für die Koordination der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik auf der Gemeinschaftsebene der Europäischen Union und die Vertretung deutscher Interessen im Internationalen Währungsfonds (IWF).

    Das Bundesministerium für Finanzen ist in folgende Abteilungen unterteilt:

    Z - Zentralabteilung

    E - Europaabteilung

    I. - Grundsatzfragen der Finanz- und Wirtschaftspolitik

    II. - Bundeshaushalt

    III. - Zölle und Verbrauchssteuern

    IV. - Besitz und Verkehrssteuern

    V. - Finanzbeziehungen

    VI. - Bundesliegenschaften

    VII. - Nationale und internationale Finanz- und Währungspolitik

    VIII. - Privatisierungs- und Beteiligungspolitik.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.