Bundesministerium der Finanzen
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Abk.: BMF;
oberste Bundesbehörde, die für die Haushalts-, Steuer-, Währungs-, Geld- und Kreditpolitik zuständig ist. Sitz des BMF ist Berlin.
Das BMF untersteht dem Bundesminister für Finanzen und steht an der Spitze der Bundesfinanzverwaltung, welche das Bundesvermögen verwaltet und die Steuern reguliert. Dem BMF sind verschiedene Oberbehörden (Bundesschuldenverwaltung, Zollkriminalamt, Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, für Versicherungswesen und für Wertpapierhandel u.a.), Mittelbehörden (Oberfinanzdirektionen) und Unterbehörden (Hauptzollämter, Zollfahndungsämter, Bundesvermögensämter, Bundesforstämter) unterstellt. Das Bundesministerium für Finanzen ist zuständig für die Koordination der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik auf der Gemeinschaftsebene der Europäischen Union und die Vertretung deutscher Interessen im Internationalen Währungsfonds (IWF).
Das Bundesministerium für Finanzen ist in folgende Abteilungen unterteilt:
Z - Zentralabteilung
E - Europaabteilung
I. - Grundsatzfragen der Finanz- und Wirtschaftspolitik
II. - Bundeshaushalt
III. - Zölle und Verbrauchssteuern
IV. - Besitz und Verkehrssteuern
V. - Finanzbeziehungen
VI. - Bundesliegenschaften
VII. - Nationale und internationale Finanz- und Währungspolitik
VIII. - Privatisierungs- und Beteiligungspolitik.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |