Bundeskriminalamt

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BKA;

    Bundesoberbehörde; dem Bundesminister des Inneren unterstellt, mit Sitz in Wiesbaden. Aufgabe des BKA ist es, die Tätigkeit der an sich zuständigen Länder durch Sammlung und Weitergabe von Nachrichten zu erleichtern, mit ausländischen und internationalen Stellen zu verkehren (Europol, Interpol u.a.) und nur in besonderen Fällen selbst Straftaten zu verfolgen.

    Präsident des Bundeskriminalamts ist seit Februar 2004 Jörg Ziercke.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.