Bundesgerichtshof
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BGH;
nach Artikel 95 Grundgesetz der oberste Gerichtshof für die ordentliche Gerichtsbarkeit; Sitz ist Karlsruhe. Der BGH ist laut Geschäftserteilungsplan in zwölf Zivil- und fünf Strafsenate aufgeteilt; außerdem gibt es acht Spezialsenate (Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, Kartellsenat, Dienstgericht des Bundes). Die 123 Richter des BGH werden durch den Bundesjustizminister und den Richterwahlausschuss berufen und vom Bundespräsidenten ernannt. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist der Bundesgerichtshof zuständig für Revisionen gegen Endurteile der Oberlandesgerichte. Der BGH gehört zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums.
Kalenderblatt - 8. Oktober
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| 1668 | Antrag Frankreichs um Aufnahme als Reichsstand im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. |
| 1866 | Die letzten österreichischen Truppen räumen Venedig. |
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