Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BAFöG;

    1971 in Kraft getreten, in der Fassung vom 6.6.1983 mit späteren Änderungen, mit dem Ziel, Studenten und Schülern aus sozial schwachen Familien finanziell bei der Ausbildung zu unterstützen. Seit 1983 werden diese Gelder nur noch als zinsfreies Darlehen gewährt, seit 1991 zu 50 % als Zuschuss, nicht mehr als Volldarlehen. 2001 trat eine Reform des BAFöG zur Erhöhung des Fördersatzes in Kraft. Dabei wurden die Förderleistungen in den alten und neuen Bundesländern vereinheitlicht, das Kindergeld wird nicht mehr angerechnet, die anrechenbaren Freibeträge wurden angehoben und die Gesamtdarlehensbelastung wurde auf 10 000 Euro begrenzt.

    BAFöG ist auch Bezeichnung für den Vorgang an sich und den finanziellen Betrag der staatlichen Ausbildungsförderung.