Buchführung

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    Auflisten aller Ausgaben und Einnahmen eines Betriebs in dafür vorgesehenen Listen zur Überprüfung der Finanzsituation. In Deutschland verpflichtet das Handelsgesetzbuch (§ 238) alle Kaufleute zur Führung von Büchern. In der einfachen Buchführung wird jeder Geschäftsvorgang lediglich durch eine Gut- oder Lastschrift festgehalten. Der Gewinn wird am Jahresende durch einen Bestandsvergleich des Vermögens ermittelt. In der doppelten Buchführung wird der Geschäftserfolg durch zwei getrennte Rechnungen ermittelt: durch einen Bestandsvergleich wie bei der einfachen Buchführung in der Bilanz und durch eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung. Jeder Geschäftsvorfall löst zwei Buchungen aus: eine auf der Sollseite eines Kontos und die Gegenbuchung auf der Habenseite.