Briefgeheimnis

    Aus WISSEN-digital.de

    Grundrecht, welches in Artikel 10 Grundgesetz geregelt ist. Es ist ein Recht, das allen Deutschen i.S.d. Artikel 116 Grundgesetz zusteht. Es schützt den Inhalt schriftlicher Mitteilungen jeglicher Art.

    Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes bestehen. Zur Abwehr drohender Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist ein Eingriff (Kontrolle von Postsendungen) durch das Abhörgesetz gerechtfertigt. Durch das Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote ist den Zollbehörden die Kontrolle eingeführter Sendungen zur Beschlagnahme staatsgefährdender Publikationen gestattet.

    Im Strafrecht ist gemäß § 202 Strafgesetzbuch die Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar.

    Kalenderblatt - 19. April

    1521 Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht.
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