Bildungspolitik

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    das auf die Gestaltung des Ausbildungswesens gerichtete staatliche Handeln.

    Bildungspolitik ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, die Kompetenzen des Bundes sind dabei auf Grund des im Grundgesetz (Artikel 30) verankerten Kulturföderalismus eng begrenzt. Die Länder, die über die Kulturhoheit verfügen, bestimmen die Ausbildungsordnungen der öffentlichen Schulen und Hochschulen. Lehrer und Hochschullehrer - falls verbeamtet - sind Länderbeamte. Die bildungspolitischen Leitlinien werden in den einzelnen Bundesländern verfasst. Um eine Einheitlichkeit der Bildungsstandards und eine Kompatibilität der unterschiedlichen Schul- und Hochschulstrukturen zu gewährleisten, wird die Bildungspolitik der Länder durch die Kultusministerkonferenz abgestimmt. Die Finanzierung von Schulen und Hochschulen ist im Wesentlichen Sache der Länder.

    Die Zuständigkeit des Bundes in der Bildungspolitik ist begrenzt. Als oberste Bundesbehörde erfüllt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Bundeszuständigkeit insbesondere die folgenden Aufgaben: Regelung der allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens, Ausbau und Neubau von Hochschulen, einschließlich der Hochschulkliniken; Förderung begabter Jugendlicher, Studenten, Auszubildender, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bildungsplanung und Forschungsförderung; Förderungen der Grundlagenforschung und ihrer Organisation; Förderung staatlicher Vorsorgeforschung besonders in den Bereichen Umwelt, Energie, Klima, Ökologie und Gesundheit; Förderung von Schlüsseltechnologien wie Informationstechnik, Biotechnologie sowie von Umwelttechnologien; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Technologie.

    Bei der geplanten flächendeckenden Einführung von Ganztagsschulen wirkt das BMBF federführend. Im Bereich der Hochschulpolitik verfolgt die Bundesregierung zum Teil einen Konfrontationskurs mit einigen (von der CDU/CSU regierten) Bundesländern; dies betrifft das Verbot von Studiengebühren durch das Hochschulrahmengesetz sowie die Abschaffung der Habilitation.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.