Bildnis (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
nach § 60 Urheberrechtsgesetz steht das Recht der Vervielfältigung des Bildnisses nur dem Besteller oder seinem Rechtsnachfolger zu. Die Vervielfältigung ist nur durch Lichtbild gestattet, es sei denn, bei dem Bildnis handelt es sich um ein Lichtbildwerk. Ist dem so, so steht dem Besteller die Vervielfältigung auch auf andere Weise zu.
Kalenderblatt - 16. Mai
| 1924 | Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus. |
| 1933 | Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind. |
| 1939 | Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen. |
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