Beugemittel

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    rechtmäßige, staatliche Maßnahmen, die dazu dienen, unter bestimmten, vom Gesetz genau geregelten Voraussetzungen eine Person zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen (zum Handeln, z.B. zu einer Zeugenaussage, zum Dulden oder zum Unterlassen). Beugemittel gelten nicht als Sanktion für begangenes Unrecht, sondern sollen ein rechtmäßiges Verhalten in der Zukunft erzwingen. Neben der Beugehaft zählen die Geldstrafe bzw. das Zwangsgeld zu den Beugemitteln.