Betriebsgeheimnis
Aus WISSEN-digital.de
Geschäftsgeheimnis; alles mit einem Geschäftsbetrieb Zusammenhängende, nicht Offenkundige, das nach dem erkennbaren Willen des Arbeitgebers aus wirtschaftlichen Interessen geheim bleiben soll; unbefugte Weitergabe ist strafbar (§ 17 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und verpflichtet zum Schadensersatz (§ 19 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 823 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer erlangte Fähigkeiten und Kenntnisse, auch Betriebsgeheimnisse, auswerten; die Vereinbarung einer Schweigepflicht oder eines Konkurrenzverbots ist möglich.
Kalenderblatt - 28. März
1939 | Franco gewinnt den spanischen Bürgerkrieg mit der Unterwerfung Madrids. |
1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
1979 | Reaktorunfall im amerikanischen Harrisburg, der die Gefahr einer riesigen Verseuchung des Umlands heraufbeschwört. |
Magazin
- SEO-Trends 2024: Die Evolution digitaler Strategien und ihre Auswirkungen
- Balkonkraftwerke - welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Chargenrückverfolgung erfolgreich in das Unternehmen integrieren
- Einkommensteuererklärung - lohnt sich die freiwillige Abgabe?
- E-Scooter: Wissenswertes über einen aktuellen Mobilitätstrend