Betriebsfunk

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    eine Bezeichnung für einen Mobilfunkdienst, bei dem geschlossenen Benutzergruppen, z.B. Feuerwehr, Polizei und Taxifahrer, oder einzelnen Betrieben sowie Behörden komplette Frequenzen zugeteilt werden. Diese Frequenzen stehen ausschließlich für die betreffenden Benutzergruppen zur Verfügung. Dieser Mobilfunk ist somit nicht öffentlich. Merkmal dieses Funkdienstes sind die relativ geringe Reichweite der Funkanlagen (bis ca. 15 km) und die geringe Kapazität.

    Die Frequenzen des Betriebsfunks werden nur sporadisch in Anspruch genommen. Somit ist die Ausnutzung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Frequenzen z.T. sehr schlecht. Die erforderliche Weiterentwicklung des Betriebsfunks führte zum Bündelfunk.