Bestechung
Aus WISSEN-digital.de
Wegen Bestechung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (in schweren Fällen bis zu fünf Jahren) bestraft, wer (nach § 334 Strafgesetzbuch) einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (z.B. Beamte, Richter, Angestellte des öffentlichen Dienstes, Beauftragte des öffentlichen Dienstes) oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil anbietet, um als Gegenleistung zu fordern, dass er eine Diensthandlung vornimmt, unterlässt oder dadurch seine Dienstpflichten verletzt.
"Bestechlich ist, wer annimmt. Bestechung wird in aktive (Anbieten von Vorteilen oder Geschenken bzw. deren Gewährung) und passive (Annahme von Vorteilen, z.B. von Geschenken) unterschieden."
Kalenderblatt - 24. April
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