Besoldung

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    Entlohnung der Beamten und Personen im öffentlichen Dienst (z.B. Soldaten, Richter etc.). Die Besoldung ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt. Beamte sind in Besoldungsgruppen eingeteilt, nach denen das Grundgehalt bemessen wird. Hinzu kommen Zuschläge wie z.B. Familienzuschlag (nach Anzahl der Kinder bemessen), Amtszulagen, Auslandsdienstbezüge.