Beschluss

    Aus WISSEN-digital.de

    1. allgemein eine durch Abstimmung zustande gekommene Willensmeinung, setzt die Anwesenheit einer bestimmten Anzahl Stimmberechtigter (Beschlussfähigkeit) voraus.
    1. im Zivil- oder Strafverfahren im Ggs. zum Urteil die Gerichtsentscheidung ohne notwendige mündliche Verhandlung. Ein Beschluss kann durch eine Beschwerde angefochten werden.