Besatzungsstatut

    Aus WISSEN-digital.de

    regelte 1949 das Besatzungsrecht der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Bundesrepublik Deutschland (unter Vorbehalt Zuerkennung der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt, sofern die Sicherheit der Besatzungsmächte gewahrt blieb; Grundgesetzänderungen waren genehmigungspflichtig; die Bundesrepublik blieb entmilitarisiert; Einspruchsrecht gegen Gesetze). Das in Washington erarbeitete Besatzungsstatut wurde nie offiziell übergeben, aber trat am 21. September 1949 in Kraft.

    1951 wurde das Statut abgemildert (Recht zu eigener Außenpolitik, Wegfall des Prüfungsrechtes bei Gesetzen). 1955, mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge, in die Bestimmungen des Deutschlandsvertrages (Bonner Vertrag) eingingen, wurde das Besatzungsstatut aufgegeben.

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