Besatzungsrecht

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    allgemein Rechtsvorschriften, die eine Besatzungsmacht für das von ihr besetzte Territorium erlässt. Im engeren Sinne bezieht sich der Begriff auf das von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (USA, Großbritannien, Frankreich und UdSSR) nach der Kapitulation des Deutschen Reiches 1945 im besetzten Deutschland ausgeübte Recht, das sowohl gemeinsam für ganz Deutschland durch den Kontrollrat als auch von den vier Oberbefehlshabern in ihrer jeweiligen Besatzungszone ausgeübt wurde. Das Besatzungsrecht wurde rechtswirksam endgültig erst mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 aufgehoben.