Berufung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im ausländischen Recht oft: Appellation;

    Rechtsmittel, das die Nachprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein nächst höheres Gericht (Berufungsgericht) ermöglicht, jedoch nicht gegen letztinstanzliche Urteile anwendbar. Berufung ist innerhalb einer Berufungsfrist durch eine Berufungsschrift beim Berufungsgericht einzureichen. Eine materiell begründete Berufung bewirkt die Aufhebung des gerichtlichen Urteils und eine neue Entscheidung oder eine Zurückweisung. Gegen das Berufungsurteil kann man durch Revision vorgehen.

    1. Bezeichnung für die Ernennung von Ministern, Staatssekretären, Generälen und Hochschulprofessoren.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.