Berliner Abkommen

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Viermächteabkommen über Berlin;

    Rahmenvertrag über die Bindung West-Berlins an die Bundesrepublik Deutschland, der am 3. September 1971 von den Botschaftern der USA, Großbritanniens, Frankreichs und der UdSSR geschlossen wurde. In dem Abkommen wurden die Verantwortlichkeiten und Rechte der vier ehemaligen alliierten Mächte bestätigt und es wurde festgelegt, dass die bestehende Lage der beiden deutschen Staaten nicht verändert werden sollte. Die Anwesenheit der drei Westmächte in Berlin wurde bekräftigt. Die UdSSR verpflichtete sich zum behinderungsfreien Personen- und Güterverkehr durch das Territorium der DDR. Die Bindungen West-Berlins an die Bundesrepublik Deutschland wurden eingeschränkt; seine Stellung wurde jedoch durch das Abkommen, das am 3. Juni 1972 in Kraft trat, insgesamt stabilisiert.