Bergrecht

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    Gesamtheit der den Bergbau betreffenden Gesetzgebung; im Zuständigkeitsbereich der Länder. Es umfasst unter anderem das Bundesberggesetz, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, die Allgemeine Bundesbergverordnung, die Gesundheitsschutz-Bergverordnung, die Elektro-Bergverordnung und das Meeresbodenbergbaugesetz.

    Die Entwicklung des Bergrechts war bis zum Ende des 12. Jh.s in den wichtigsten Bereichen schon abgeschlossen. Bergbau wurde in Form der bergrechtlichen Gewerkschaft betrieben; ab dem 15. Jh. beteiligten sich allerdings auch große Geldgeber (u.a. die Fugger).