Bergelohn

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezahlung für Seenotretter und Personen, die gestrandete Schiffe bergen. Steht dem Retter gesetzlich zu. Hat das ältere Strandrecht verdrängt, nach dem die Küstenbewohner Rechte am verunglückten Schiff hatten. Seit 28.06.1990 gilt im Bezug auf gestrandete Schiffe das allgemeine Sachenrecht, in dem der Umgang mit herrenlosen Objekten geregelt ist.