Beihilfe

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Stipendium, finanzielle Unterstützung.
    1. gemäß § 27 Strafgesetzbuch wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener Tat Hilfe leistet. Die Strafe des Gehilfen richtet sich dann nach der Strafdrohung für den Täter. Dabei genügt die Hilfeleistung bei einer vorbereitenden Handlung. Man unterscheidet ihn hierbei vom Mittäter; der Gehilfe will die Tat nicht als eigene, er will die Haupttat lediglich fördern.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.