Begnadigung
Aus WISSEN-digital.de
(Teil-) Erlass einer rechtskräftig verhängten Strafe (eines juristisch mängelfrei verhängten Strafmaßes) durch Parlament oder Staatsoberhaupt; in Deutschland dürfen nach Artikel 60 Grundgesetz, § 452 Strafprozessordnung sowohl der Bundespräsident als auch die Ministerpräsidenten der Länder eine Begnadigung aussprechen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Begnadigung.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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