Befristete Arbeitsverträge
Aus WISSEN-digital.de
Arbeitsverhältnis, das nach einer vereinbarten Zeitspanne ohne bestimmten Grund ausläuft. Wurde zur Förderung des Beschäftigungsstands und zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts 1985 vom Gesetzgeber legalisiert. Die Höchstdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses beträgt 24 Monate. Für Arbeitnehmer ab 58 Jahren gilt diese Begrenzung nicht. Im Rahmen der Höchstdauer von zwei Jahren kann der Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden. Ein neues befristetes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber, für den man bereits zuvor gearbeitet hat, ist nur zulässig, wenn ein Sachgrund vorliegt. Da die befristeten Arbeitsverträge oft in ein Dauerarbeitsverhältnis übergehen, werden sie von den Gewerkschaften geduldet, obwohl sie oft als verlängerte Probezeit und zur Einsparung von Gratifikationen missbraucht werden.
KALENDERBLATT - 26. Januar
1790 | Uraufführung der Oper "Cosi fan tutte" von Wolfgang Amadeus Mozart. |
1911 | Uraufführung der musikalischen Komödie "Der Rosenkavalier" von Richard Strauss. |
1991 | Somalische Rebellen stürzen den Diktator Mohammed Zijiad Barre. Der blutige Bürgerkrieg im Anschluss fordert Tausende von Opfern. |
MAGAZIN
Wer hat's gesagt?
Worte von historischen Ausmaßen sind uns zwar meist zumindest vom Hören-Sagen bekannt - aber kennen Sie den Kontext?
Jetzt quizzen!