Beamtenrechtsrahmengesetz
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BRRG;
Das Beamtenrechtsrahmengesetz ist ein vom Bund erlassenes Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenwesens. Die Kompetenz des Bundes zum Erlass ergibt sich aus Artikel 75 Grundgesetz.
Es enthält unter anderem Rahmenvorschriften für die Ernennung, die Laufbahnen, Abordnung, Versetzung und Auflösung des Beamtenverhältnisses, Rechte, Pflichten und Personalwesen.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |