Baugenehmigung
Aus WISSEN-digital.de
von der zuständigen Baubehörde erteilte Erlaubnis zu einem Bauvorhaben.
Antrag auf Baugenehmigung muss mit den Bauplänen beim Bauamt eingereicht werden. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch den Kreisverwaltungsbehörden. Eine Genehmigung ist zu erteilen, sofern das Vorhaben dem geltenden öffentlichen Recht nicht entgegensteht (Bebauungsplan, Wassergesetze, Straßen- und Wegegesetze, Bundesfernstraßengesetz, Luftverkehrsgesetz).
Ausnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden, jedoch kann die Baugenehmigung auch mit Auflagen und Bedingungen erteilt werden.
Kalenderblatt - 25. April
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