Barausgleich
Aus WISSEN-digital.de
Zahlung an den Inhaber eines Optionsscheins, die die Lieferung oder Abgabe der Wertpapiere, die dem Optionsschein zugrunde liegen, ersetzt. Dabei wird am Ende der Laufzeit der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Ausübungspreis und dem aktuellen Wertpapierkurs an der Börse errechnet und an den Optionsscheininhaber ausbezahlt.
Kalenderblatt - 28. März
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1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
1979 | Reaktorunfall im amerikanischen Harrisburg, der die Gefahr einer riesigen Verseuchung des Umlands heraufbeschwört. |
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