Barausgleich

    Aus WISSEN-digital.de

    Zahlung an den Inhaber eines Optionsscheins, die die Lieferung oder Abgabe der Wertpapiere, die dem Optionsschein zugrunde liegen, ersetzt. Dabei wird am Ende der Laufzeit der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Ausübungspreis und dem aktuellen Wertpapierkurs an der Börse errechnet und an den Optionsscheininhaber ausbezahlt.