Bannrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Recht der Grundherren, das die Bewohner des Bannbezirkes verpflichtete, bestimmten Bedarf nur an den vom Grundherrn bestimmten Stellen zu befriedigen, z.B. Mahlzwang, Bierzwang, Kelterzwang usw.; im 19. Jh. in ganz Europa durch die Gewerbeordnung aufgehoben.