Bannmeile

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Fläche rund um ein Regierungsgebäude, auf dem Versammlungen aller Art untersagt sind.
    2. im Mittelalter der Bannbezirk einer Stadt oder eines Herrensitzes (Kloster, Schloss, Burg), meist der Umkreis einer Meile, innerhalb dessen kein Fremder Gewerbe oder Handel treiben durfte bzw. für den das Bannrecht bestand.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.