Bankrott

    Aus WISSEN-digital.de

    (italienisch: banca rotta, "zerbrochener bzw. leerer Tisch");

    umgangssprachliche Bezeichnung für den Zustand der Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma. Diese kann ausstehende Rechnungen und laufende Ausgaben nicht mehr über eigenes Kapital decken, wobei auch die Möglichkeit von Krediten meist ausgeschöpft ist. In Deutschland wird der juristische Fachbegriff der Insolvenz gebraucht. Die im Zusammenhang mit einer Insolvenz möglichen Straftatbestände sind in § 5 StGB geregelt.