Bankakzept

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch-italienisch) auch: Akzeptkredit;

    Zusage einer Bank, einen Wechsel bis zu einer bestimmten Höhe (Akzeptlinie) anzunehmen. Bedingung ist, dass der Kunde den Gegenwert des Wechsels vor Fälligkeit zur Verfügung stellt. Der Bankakzept ist nicht unbedingt die Gewährung eines Kredits selber, sondern kann auch nur die Bestätigung der Kreditwürdigkeit des Kunden bedeuten. Erst wenn der Kunde sich tatsächlich liquide Mittel verschafft, wird ein Kredit gewährt.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.